Kollektive Erinnerung ist eine soziale Praxis und untrennbar gebunden an gesellschaftliche (Macht-)Verhältnisse. Dies zeigt sich daran, dass in Förderschulen Geschichte als eigenständiges Fach nicht präsent ist. Es ist ein marginales Themenfeld innerhalb von Lernbereichen wie Gesellschaftslehre. Auch in der außerschulischen politischen Bildung werden Menschen mit Lernschwierigkeiten selten als eigenständige und eigensinnige Subjekte des Lernens adressiert. Wie kann Erinnerung an die „Euthanasie“-Verbrechen der Nationalsozialisten als eine solche Praxis auch für auch für behinderte Menschen barrierefrei gestaltet werden?