Awareness-Raising, Bewusstseinsbildung für die Belange von Menschen mit Behinderungen heißt: Art. 8(2) b) „die Förderung einer respektvollen Einstellung gegenüber Menschen mit Behinderungen auf allen Ebenen des Bildungssystems, auch bei allen Kindern von früher Kindheit an ….8(2)d) die Förderung von Schulungsprogrammen zur Schärfung des Bewusstseins für Menschen mit Behinderungen und für deren Rechte.“ Stereotypien, Vorurteile und beschämende Verhaltensweisen (harmful practices) gegenüber Menschen mit Behinderungen sollen reflektiert werden. Neben Information und Kontakt bestehen durch handlungsorientierte Projekte mit Simulationen auf der Erfahrungsebene Möglichkeiten im Unterricht und in außerunterrichtlichen Veranstaltungen konkrete Situationen erlebbar zu machen. Formate inklusionsorientierter Einstellungs- und Haltungsarbeit werden vorgestellt, die gemeinsame Aktivitäten der Schulgemeinschaft für Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften eröffnen. Von der gemeinsamen Planung bis zur konkreten Umsetzung sollen bewährte und neue Projekte erprobt und entwickelt werden.

Artikel 8 der UNBRK ist ein Auftrag, der auch im Kontext von Schule initiiert und begleitet werden soll.  Bewusstseinsbildung für die Belange von Menschen mit Behinderungen heißt: Art. 8 (2) b) " die Förderung einer respektvollen Einstellung gegenüber Menschen mit Behinderungen auf allen Ebenen des Bildungssystems, auch bei allen Kindern von früher Kindheit an ....8(2) d) die Förderung von Schulungsprogrammen zur Schärfung des Bewusstseins für Menschen mit Behinderungen und deren Rechte." Stereotypien, Vorurteile und beschämende Verhaltensweisen sollen reflektiert werden.