Ist Inklusion ein Menschenrecht? Ist die Pädagogik eine Menschenrechtsprofession? Was leistet ein menschenrechtliches Modell von Behinderung? Warum hat das menschenrechtliches Modell von Behinderung eine weit reichende Bedeutung für das Thema Inklusion? Was heißt es konkret, Behinderung als Menschenrechtsthema wahrzunehmen? Wer ist für einen menschenrechtlichen Perspektivenwechsel auf Bildungsprozesse verantwortlich? Die Antworten auf diese Fragen werden wir anhand von biographischen Fallbeispielen veranschaulichen, relevante Texte bearbeiten und die Grundlagen der Menschenrechtsbildung auf drei Ebenen systematisch erarbeiten. Im Fokus stehen die UN-Behindertenrechtskonvention sowie die UN-Kinderrechtskonvention, die wir in pädagogische Handlungszusammenhänge transferieren.

Diese Veranstaltung findet statt als Typ B, d. h. es gibt ein festes Zeitfenster, indem synchrone Elemente genutzt werden. Das Zeitfenster entspricht der angebenen Seminarzeit.