Die Menschenwürde steht in der Verfassung der Bundesrepublik unter einem besonderen Schutz und verpflichtet staatliche Akteure zu deren besonderer Achtung und dessen besonderem Schutz. Zudem ist die Menschenwürde der Grund der Menschenrechte. Aber faktisch finden täglich und fortgesetzt Verletzungen der Menschenwürde statt. Behinderte Menschen zählen in dieser Hinsicht zu einer besonders vulnerablen Gruppe.
Was also ist in den zahlreichen Handlungsfeldern der Sonderpädagogik zu tun (und zu lassen), um dieser Thematik angemessen begegnen zu können?
Diese Frage werden wir im Seminar diskutieren und vertiefen.