In diesem Seminar beschäftigen wir uns mit dem neuen 
Bundesteilhabegesetz welches am 25. Juli 2017 (Stufe 1) in Kraft 
getreten ist und bis 2023 (Stufe 4) vollumfänglich umgesetzt werden 
soll. Dieses verspricht, die Eingliederungshilfe zu einem "modernen 
Teilhaberecht" weiterzuentwickeln. Was dies für Menschen mit geistiger, 
schwerer bzw. komplexer Behinderung bedeutet (bedeuten könnte), soll 
Gegenstand dieses Seminars sein. Relevant ist eine Beschäftigung mit der
 aktuellen Gesetzeslage insbesondere für den Übergang Schule-Beruf 
(Berufsschulstufe).