In diesem Seminar beschäftigen wir uns mit dem neuen
Bundesteilhabegesetz welches am 25. Juli 2017 (Stufe 1) in Kraft
getreten ist und bis 2023 (Stufe 4) vollumfänglich umgesetzt werden
soll. Dieses verspricht, die Eingliederungshilfe zu einem "modernen
Teilhaberecht" weiterzuentwickeln. Was dies für Menschen mit geistiger,
schwerer bzw. komplexer Behinderung bedeutet (bedeuten könnte), soll
Gegenstand dieses Seminars sein. Relevant ist eine Beschäftigung mit der
aktuellen Gesetzeslage insbesondere für den Übergang Schule-Beruf
(Berufsschulstufe).