In diesem Seminar beschäftigen wir uns mit dem neuen Bundesteilhabegesetz welches am 25. Juli 2017 (Stufe 1) in Kraft getreten ist und bis 2023 (Stufe 4) vollumfänglich umgesetzt werden soll. Dieses verspricht, die Eingliederungshilfe zu einem "modernen Teilhaberecht" weiterzuentwickeln. Was dies für Menschen mit geistiger, schwerer bzw. komplexer Behinderung bedeutet (bedeuten könnte), soll Gegenstand dieses Seminars sein. Relevant ist eine Beschäftigung mit der aktuellen Gesetzeslage insbesondere für den Übergang Schule-Beruf (Berufsschulstufe).