Strafen sind ein übliches Mittel unserer Gesellschaft zur Regulierung unangemessenen Verhaltens. Eine Strafe ist dabei nicht nur Ausdruck eines etablierten Werts, sondern ebenso eines Zwangsverhältnisses zwischen dem Bestraften und dem Strafenden. Eine Strafe stellt somit einen Eingriff in das Leben eines Einzelnen dar und scheint insbesondere im Kontext staatlichen Strafens rechtfertigungsbedürftig. Nicht nur fragt es sich: Warum nimmt der Staat das Recht für sich in Anspruch, seine Mitglieder bestrafen zu dürfen? Lässt sich ein solches Recht rechtfertigen? Sollte es tatsächlich bestehen, worin bestehen die Grenzen eines solchen Rechts? Kann es beispielsweise das Recht eines Staates sein, eine Todesstrafe zu verhängen? Welcher Zusammenhang besteht zwischen der Strafe und dem begangenen Unrecht? Diese und weitere Fragen sind in der Geschichte der Philosophie diskutiert worden. Die gegebenen Antworten firmieren in der Geschichte der Philosophie unter der Einteilung absoluter oder relativer Straftheorien und bemessen sich danach, ob sie sich auf den durch die Untat aufgehobenen Rechtszustand beziehen, um diesen wieder herzustellen, oder aber zukünftiges Unrecht verhindern wollen. Im Seminar sollen die in der Vergangenheit gegebenen Antworten auf die Frage: Was ist und wie rechtfertigt sich Strafe? mit Hinblick auf ihren Gehalt und ihr Verhältnis zueinander einer kritischen Würdigung unterzogen werden. Zur Diskussion stehen dabei klassische Texte wie etwa solche von Beccaria, Kant, Hegel, Bentham oder Feuerbach, aber auch zeitgenössische Autoren wie etwa Antony Duff oder Michael Moore.
Literaturangabe: noch bekannt zugeben
Zur Einführung:
- Hoerster, Nobert: Muss Strafe sein? Positionen der Philosophie, München: C.H.Beck, 2012
- Hörnle, Tatjana: Straftheorien, Tübingen: Mohr Siebeck, 2017
- Dübgen, Franziska: Theorien der Strafe zur Einführung, Hamburg: Junius Verlag, 2016
- Dozent*in: Frank Brosow
- Dozent*in: Niklas Sommer