Uwe Tellkamp sagt, seine Meinungsfreiheit sei eingeschränkt, denn seine Meinung sei in Deutschland (von wem?) nicht erwünscht, sondern „nur geduldet“. (https://www.zeit.de/kultur/literatur/2018-03/dresden-uwe-tellkamp-durs-gruenbein-afd-pegida/komplettansicht)
Aber ist das eine Einschränkung seiner Meinungsfreiheit? Wenn seine Meinung nicht erwünscht ist, ist das ein Problem? Müssen alle Meinungen erwünscht sein (auch nachweisbar falsche)? Reicht es nicht, wenn sie nur geduldet werden? Da stellen sich also drei Fragen. Erstens: Was ist Meinungsfreiheit (und was versteht Tellkamp darunter)? Zweitens: Kann es legitime Einschränkungen der Meinungsfreiheit geben oder muss sie immer uneingeschränkt gelten? Und Drittens: Was unterscheidet eigentlich erwünschte von lediglich geduldeten Meinungen?
In Bezug auf alle drei Fragen stellt sich schnell heraus, dass die Antworten nicht so selbstverständlich sind, wie es zunächst vielleicht scheinen mag. Im Seminar werden wir uns kritisch sowohl mit akademischen Texten über Meinungsfreiheit auseinandersetzen als auch mit Zeitungsartikeln, öffentlichen Debatten zur Meinungsfreiheit und den entsprechenden Gesetzen in Deutschland und anderen Ländern.