Was leistet ein menschenrechtliches Modell von Behinderung? Warum hat es eine weit reichende Bedeutung für das Thema Inklusion? Was heißt es konkret, Behinderung als Menschenrechtsthema wahrzunehmen? Wer ist für einen menschenrechtlichen Perspektivenwechsel auf Bildungsprozesse  verantwortlich? Die Anworten auf diese Fragen werden wir anhand von biographischen Fallbeispielen veranschaulichen und die Grundlagen der Menschenrechtsbildung auf drei Ebenen systematisch erarbeiten. Außerdem werden mit Gastvorträgen durch externe Vortragende ausgewählte Perspektiven auf das Thema vertieft.